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1950
bis heute

Errichtung des Bundesfinanzhofs im September 1950

Rechtsschutz und Rechtseinheit als Aufgaben des Bundesfinanzhofs

Portal des Bundesfinanzhofs mit wehender Deutschland-Fahne vor blau-weißem Himmel

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde es wieder möglich, ein bundesweit zuständiges oberstes Steuergericht zu schaffen. Nach Artikel 108 Abs. 6 des Grundgesetzes wird die Finanzgerichtsbarkeit durch Bundesgesetz einheitlich geregelt. Da eine solche Regelung, unter anderem wegen der Zuständigkeit der Bundesländer für die Landesfinanzgerichtsbarkeit, erhebliche Zeit in Anspruch nahm, wurde vorweg das Gesetz vom 29. Juni 1950 (lediglich) über den Bundesfinanzhof erlassen.

BFH-Gesetz 1950

Der Bundesfinanzhof wurde durch das Gesetz über den Bundesfinanzhof vom 29. Juni 1950 (BGBl. I 1950, S. 257) und damit als erster der in Artikel 95 des Grundgesetzes genannten obersten Gerichtshöfe des Bundes errichtet. Er hat seine Tätigkeit am 1. September 1950 aufgenommen.

Gesetz über den Bundesfinanzhof vom 29. Juni 1950, BGBl. I S. 257
Gesetz über den Bundesfinanzhof vom 29. Juni 1950
Gesetz über den Bundesfinanzhof vom 29. Juni 1950, BGBl. I S. 258
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I, 1950.

Gründungsmitglieder 1950

Im Rahmen einer Feierstunde aus Anlass der Errichtung des Bundesfinanzhofs erhielt der bisherige Präsident des Obersten Finanzgerichtshofs Dr. Heinrich Schmittmann vom damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Theodor Heuss die Urkunde über die Ernennung zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs.

Die politischen Belastung der Angehörigen des Bundesfinanzhofs war bei der Wahl ein entscheidendes Kriterium. Sieben Richter waren bereits am RFH tätig gewesen. Einige der gewählten Personen hatten zudem der NSDAP angehört und waren im Entnazifizierungsverfahren als entlastet oder als Mitläufer eingestuft worden. Später wurden weitere ehemalige Parteigenossen an den Bundesfinanzhof gewählt. Es wurde darauf geachtet, dass diese in einem Senat nicht in der Mehrheit waren. Außerdem durfte ein ehemaliges NSDAP-Mitglied nicht als Vorsitzender eines Senats fungieren.

Zu Beginn hatte der Bundesfinanzhof vier Senate und 19 – ausschließlich männliche – Mitglieder, die zuvor vom Richterwahlausschuss gewählt worden waren.

Bezeichnung und Sitz des Gerichtshofs

Die Bezeichnung "Bundesfinanzhof" wurde in Anlehnung an die bisherige Bezeichnung "Reichsfinanzhof" gewählt. Als Standort beließ man es bei München, weil hier das vorhandene Gebäude zweckmäßig eingerichtet war und eine hervorragend ausgestattete Bibliothek bot. Auch nach dem Beitritt der neuen Bundesländer im Jahr 1990 blieb er in München. Im Gegensatz zu den anderen obersten Bundesgerichten, für die ein Umzug in die neuen Bundesländer diskutiert und teilweise (Bundesverwaltungsgericht und Bundesarbeitsgericht) auch durchgeführt wurde, stand für den Bundesfinanzhof sehr bald fest, dass er in München bleiben konnte. An diesem Platz hatte seit jeher das oberste deutsche Gericht für Steuer- und Zollstreitigkeiten seinen Sitz gehabt.

Gesamtansicht der Vorderfront des Bundesfinanzhofs
Gesamtansicht der Vorderfront des Bundesfinanzhofs

1970 dem Bundesministerium der Justiz zugeordnet

Der Bundesfinanzhof unterstand vor 1970 organisatorisch dem Bundesminister der Finanzen, was seiner Rechtsprechung manches Mal den – unberechtigten – Vorwurf der "Hausgerichtsbarkeit" einbrachte. Heute ist er wie der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht ressortmäßig dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zugeordnet (das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Logo Bundesministerium der Justiz

Ausbau zur heutigen Größe

Nach seiner Errichtung wurden in rascher Folge weitere Senate eingerichtet, so bereits im Jahr 1952 der V. Senat, im Jahr 1956 der VI. Senat und im Jahr 1958 der VII. Senat. Die Notwendigkeit für einen neuen Senat ergab sich erst wieder bei Schaffung des VIII. Senats im Jahr 1971. Nach weiteren 13 Jahren war im Jahr 1984 die Errichtung des IX. Senat zwingend erforderlich. Die Errichtung des X. Senats im Jahr 1987 und die damit verbundene Erweiterung der Kapazitäten waren eine direkte Reaktion auf die rapide ansteigende Belastung des Gerichts. Aufgrund der Wiedervereinigung war ein signifikanter Ansteigen der Revisionsverfahren zu erwarten. Deshalb hat der Haushaltsgesetzgeber im Jahr 1990 die Einrichtung des XI. Senats genehmigt. Heute bestehen am Bundesfinanzhof weiterhin elf Senate.

 

Richterinnen und Richter am Bundesfinanzhof beraten eine Entscheidung in einer Senatssitzung
Richterinnen und Richter am Bundesfinanzhof beraten eine Entscheidung in einer Senatssitzung
Richterrinnen und Richter am Bundesfinanzhof sitzen während einer mündlichen Verhandlung an der Richterbank
Richterrinnen und Richter am Bundesfinanzhof während einer mündlichen Verhandlung

Steuerrechtsprechung seit 1950

Der Bundesfinanzhof ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Er ist die letzte Instanz für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Steuer- und Zollrechts, jedoch nicht für die damit zusammenhängenden Strafverfahren; für sie ist die allgemeine Strafgerichtsbarkeit (letztinstanzlich der Bundesgerichtshof) zuständig. Der Rechtsschutz durch den Bundesfinanzhof ist von entscheidender Bedeutung. Der Zugriff des modernen Steuerstaats auf das von den Bürgerinnen und Bürgern erwirtschaftete Einkommen ist einer der intensivsten hoheitlichen Eingriffe in die Freiheitssphäre der Bügerinnen und Bürger. Dieser Eingriff betrifft die Bürgerinnen und Bürger das gesamte Erwerbsleben hindurch und ist damit intensiver als andere hoheitliche Maßnahmen, die sie nur ausnahmsweise treffen, wie etwa  Bußgeldverfahren, polizeiliche Zwangsmaßnahmen oder Strafverfolgung. Es ist daher umso wichtiger, dass das hoheitliche Tätigwerden des Steuerstaates sich in rechtsstaatlichen Bahnen vollzieht und von einer unabhängigen Gerichtsbarkeit kontrolliert wird.

 

Richterpersönlichkeiten seit 1950

Die Steuerrechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland beeinflussten maßgeblich die folgenden Richterinnen und Richter:

Prof. Dr. h.c. Heinrich Beisse Prof. Dr. h.c. Heinrich Beisse

Prof. Dr. h.c. Heinrich Beisse

Ernst Paul Boruttau Ernst Paul Boruttau

Ernst Paul Boruttau

Dr. h.c. Georg Döllerer Dr. h.c. Georg Döllerer

Dr. h.c. Georg Döllerer

Prof. Dr. Walter Drenseck Prof. Dr. Walter Drenseck

Prof. Dr. Walter Drenseck

Dr. Rudolf Grieger Dr. Rudolf Grieger

Dr. Rudolf Grieger

Dr. Claus Grimm Dr. Claus Grimm

Dr. Claus Grimm

Dr. Lorenz Gürsching Dr. Lorenz Gürsching

Dr. Lorenz Gürsching

Prof. Dr. Wilhelm Hartz Prof. Dr. Wilhelm Hartz

Prof. Dr. Wilhelm Hartz

Dr. Ludwig Heßdörfer, dritter Präsident des BFH (03.1955–01.1962) Dr. Ludwig Heßdörfer

Dr. Ludwig Heßdörfer

Dritter Präsident des BFH (03.1955–01.1962)
Dr. Fritz Hoffmann Dr. Fritz Hoffmann

Dr. Fritz Hoffmann

Dr. Ruth Hofmann Dr. Ruth Hofmann

Dr. Ruth Hofmann

Dr. Walter Hübschmann Dr. Walter Hübschmann

Dr. Walter Hübschmann

Prof. Dr. Franz Klein, siebter Präsident des BFH (04.1983–09.1994) Prof. Dr. Franz Klein

Prof. Dr. Franz Klein

Siebter Präsident des BFH (04.1983–09.1994)
Dr. Wilhelm Leingärtner Dr. Wilhelm Leingärtner

Dr. Wilhelm Leingärtner

Prof. Dr. Heinrich List, sechster Präsident des BFH (05.1978–03.1983) Prof. Dr. Heinrich List

Prof. Dr. Heinrich List

Sechster Präsident des BFH (05.1978–03.1983)
Dr. h.c. Wolfgang Mersmann, vierter Präsident des BFH (05.1962–06.1970) Dr. h.c. Wolfgang Mersmann

Dr. h.c. Wolfgang Mersmann

Vierter Präsident des BFH (05.1962–06.1970)
Dr. Kurt Meßmer Dr. Kurt Meßmer

Dr. Kurt Meßmer

Dr. Hans Müller, zweiter Präsident des BFH (05.1951–12.1954) Dr. Hans Müller

Dr. Hans Müller

Zweiter Präsident des BFH (05.1951–12.1954)
Dr. Gisela Niemeyer Dr. Gisela Niemeyer

Dr. Gisela Niemeyer

Prof. Dr. Klaus Offerhaus, achter Präsident des BFH (10.1994–10.1999) Prof. Dr. Klaus Offerhaus

Prof. Dr. Klaus Offerhaus

Achter Präsident des BFH (10.1994–10.1999)
Konrad Plückebaum Konrad Plückebaum

Konrad Plückebaum

Prof. Dr. Ludwig Schmidt Prof. Dr. Ludwig Schmidt

Prof. Dr. Ludwig Schmidt

Dr. Heinrich Schmittmann, erster Präsident des BFH (10.1950–04.1951) Dr. Heinrich Schmittmann

Dr. Heinrich Schmittmann

Erster Präsident des BFH (10.1950–04.1951)
Prof. Dr. Günter Söffing Prof. Dr. Günter Söffing

Prof. Dr. Günter Söffing

Prof. Dr. Hugo von Wallis, fünfter Präsident des BFH (07.1970–04.1978) Prof. Dr. Hugo von Wallis

Prof. Dr. Hugo von Wallis

Fünfter Präsident des BFH (07.1970–04.1978)
Dr. Lothar Woerner Dr. Lothar Woerner

Dr. Lothar Woerner