Geschichte des Bundesfinanzhofs
„Gesetz über die Errichtung eines Reichsfinanzhofs und über die Reichsaufsicht für Zölle und Steuern“
Am 26. Juli 1918 wurde der Reichsfinanzhof von Kaiser Wilhelm II. durch das „Gesetz über die Errichtung eines Reichsfinanzhofs und über die Reichsaufsicht für Zölle und Steuern“ errichtet. Als Sitz dieses Gerichts bestimmte der Bundesrat München.
Reichsfinanzministerium sah Reichsfinanzhof als seinen Gehilfen an
In den Jahren ab 1933 bestand die erforderliche Bindung an Gesetz wie auch Recht nur noch eingeschränkt. Nach dem Steueranpassungsgesetz war der Beurteilung gesetzlicher Tatbestände die nationalsozialistische Weltanschauung zugrunde zu legen. Auf dieser Grundlage sah das Reichsfinanzministerium den Reichsfinanzhof als seinen Gehilfen an.
Oberster Finanzgerichtshof war Rechtsbeschwerdeinstanz in der amerikanischen Besatzungszone
Nach dem Kriegsende führte zunächst ab Juli 1945 der Oberste Finanzgerichtshof, der in der amerikanischen Besatzungszone als Rechtsbeschwerdeinstanz tätig war, die Steuerrechtsprechung in dem Gebäude des Reichsfinanzhofs fort.
Errichtung des Bundesfinanzhofs
Der Bundesfinanzhof wurde als Erster der insgesamt fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes durch Gesetz vom 29. Juni 1950 errichtet.
Seit 1970 ist der Bundesfinanzhof ressortmäßig dem Bundesministerium der Justiz unterstellt.