Der Bundesfinanzhof – Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle
Unabhängige Gerichtstätigkeit
Der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München ist der oberste Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle.
Er ist nach Artikel 95 des Grundgesetzes einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gericht ist er unabhängig tätig, unterliegt jedoch der Dienstaufsicht des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).
Höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit
Der Bundesfinanzhof ist die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit.
Die gerichtliche Kontrolle des Handelns der Finanz- und Zollverwaltung obliegt in erster Instanz den Finanzgerichten der Bundesrepublik Deutschland.
Gegen finanzbehördliche Handlungen wie etwa den Erlass von Steuerbescheiden können Betroffene Klage zum Finanzgericht erheben.
Wird diese Klage in erster Instanz abgewiesen, kann der Bundesfinanzhof von allen Steuerpflichtigen zur Überprüfung des Urteils eines Finanzgerichts angerufen werden.
Wenn die Revision ausdrücklich zugelassen wird, prüft der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren, ob das angefochtene Urteil auf der Verletzung von Bundesrecht beruht.