Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
Sogenannte V- und NV-Entscheidungen
Der Bundesfinanzhof unterscheidet bei der Veröffentlichung seiner Entscheidungen zwischen den zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen und den nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen.
Die zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen sind die sogenannten V-Entscheidungen.
Die nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen sind die sogenannten NV-Entscheidungen.