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auf der Richterbank liegen Barett und Arbeitsmappe, dahinter ein Richterstuhl, auf dem eine Robe hängt

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Beschluss vom 14. Mai 2013, X B 183/12

Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode

BFH X. Senat

AO § 162, FGO § 115 Abs 2 Nr 1

vorgehend FG Münster, 25. Juli 2012, Az: 4 K 2071/09 E,U

Leitsätze

NV: Die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sogenannte "Zeitreihenvergleich" eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung.

Gründe

  1. 1. Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sog. "Zeitreihenvergleich" eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung.

  2. 2. Im Übrigen ergeht der Beschluss gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative FGO ohne Begründung.

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