Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
auf der Richterbank liegen Barett und Arbeitsmappe, dahinter ein Richterstuhl, auf dem eine Robe hängt

Entscheidungen
des Bundesfinanzhofs

Entscheidungen online

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Urteil vom 19. Juni 2012, VII R 49/11

Notwendigkeit der Auslegung eines Antrags auf Spitzenausgleich nach § 10 StromStG durch das Hauptzollamt nach Ablehnung der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes - Keine Steuerentstehung bei bloßer Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom - Steuergegenstand - Stromentnahme zwecks Aufladung einer Batterie - Entnahme von Strom aus einer Batterie nicht steuerbegünstigt

BFH VII. Senat

StromStG § 10, StromStG § 5 Abs 1 S 1, StromStG § 1 Abs 1, StromStG § 9 Abs 1 Nr 2, StromStG § 9 Abs 1 Nr 3, KN Pos 2716

Seite drucken