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auf der Richterbank liegen Barett und Arbeitsmappe, dahinter ein Richterstuhl, auf dem eine Robe hängt

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des Bundesfinanzhofs

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Beschluss vom 30. November 2011, I R 83/10

Bildung von Rückstellungen betreffend rechtlich noch nicht bestehender Verbindlichkeiten

BFH I. Senat

HGB § 249 Abs 1 S 1, HGB § 252 Abs 1 Nr 4, EStG § 5 Abs 1 S 1

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