Ist im Rahmen einer gesonderten Feststellung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch über die Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen i.S. des § 34b EStG zu entscheiden?
Ist im Rahmen einer gesonderten Feststellung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch über die Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen i.S. des § 34b EStG zu entscheiden?