Sind Beitragszahlungen an ein Fitnesscenter auch dann als umsatzsteuerpflichtige Entgelte anzusehen, wenn das Fitnesscenter auf Grund einer vorübergehenden, pandemiebedingten Schließung keine Nutzung seiner Räumlichkeiten anbieten kann?
Sind Beitragszahlungen an ein Fitnesscenter auch dann als umsatzsteuerpflichtige Entgelte anzusehen, wenn das Fitnesscenter auf Grund einer vorübergehenden, pandemiebedingten Schließung keine Nutzung seiner Räumlichkeiten anbieten kann?