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Mündl. Verhandlung: XI R 32/22

Vorsteuerabzug aus der Sanierung einer (Ritter-)Burg, wobei dies im Rahmen eines unternehmerischen Gesamtkonzepts erfolgt: Sind hierin Repräsentationsaufwendungen zu sehen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen?

Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 3 K 75/22

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