Welche konkreten Abgrenzungsmerkmale sind für die Zuordnung von Preisgeldern zur Erwerbssphäre bzw. zur privaten Vermögenssphäre heranzuziehen (hier u.a.: hinreichender Veranlassungszusammenhang zwischen der Vereinnahmung eines Forschungspreisgeldes und dem Dienstverhältnis als Hochschulprofessor, da die Habilitation, für die das Preisgeld gezahlt wurde, für die berufliche Tätigkeit als Professor förderlich war)?