Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Jugendorganisation, die zeitweise in verschiedenen Verfassungsschutzberichten erwähnt bzw. als extremistisch bezeichnet worden ist
1. Können Körperschaften, die sich auf die Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG berufen können, die Vermutung aus § 51 Abs. 3 Satz 2 AO widerlegen, indem sie darlegen und ggf. beweisen, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung Ausdruck ihrer grundrechtlich gewährleisteten Glaubensfreiheit ist?
2. Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO i.d.F. des JStG 2009.