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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündl. Verhandlung: IX R 39/21

1. Sind Zinseinkünfte, die eine inländische Kapitalgesellschaft als Gewinnanteil aus einer atypisch stillen Beteiligung mit Betriebsstätte in Luxemburg an ihrer in Luxemburg ansässigen Tochterkapitalgesellschaft erhält nach § 20 Abs. 2 AStG in Deutschland nicht von der Besteuerung freizustellen (Vorrang des § 20 Abs. 2 AStG vor DBA LUX), sondern gilt stattdessen die Anrechnungsmethode?

2. Verletzt § 20 Abs. 2 AStG in der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung die unionsrechtliche Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit?
 

Vorinstanz: Finanzgericht München - 6 K 215/19

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