Erweiterte beschränkte Steuerpflicht gemäß § 2 des Außensteuergesetzes (AStG) für im Wegzugsstaat (hier: Großbritannien) niedrig beziehungsweise gar nicht besteuerte Einkünfte (hier: Kapitalerträge von einer deutschen Bank)
Niedrige Besteuerung (Vorzugsbesteuerung) in Großbritannien wegen dortiger Versteuerung von Kapitaleinkünften (aus Deutschland) auf "remittance basis" (Versteuerung nur bei Transfer der Kapitalerträge nach Großbritannien)?
Verletzung des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots wegen unklarer tatbestandlicher Voraussetzungen in § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG? Was heißt "Vorzugsbesteuerung"? Was heißt "erhebliche Minderung"? Was heißt "allgemeine Besteuerung"?
Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des Folgerichtigkeitsgebots?
Vereinbarkeit von § 2 AStG mit der Kapitalverkehrsfreiheit, der Niederlassungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit? Vorabentscheidungsersuchen?