Welche Kriterien sind zur Erschütterung des Anscheinsbeweises der privaten PKW-Nutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen PKWs heranzuziehen? Wie sind weitere potenziell vergleichbare PKWs im Privatvermögen hierbei zu berücksichtigen?
Welche Kriterien sind zur Erschütterung des Anscheinsbeweises der privaten PKW-Nutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen PKWs heranzuziehen? Wie sind weitere potenziell vergleichbare PKWs im Privatvermögen hierbei zu berücksichtigen?