Sind Ökopunkte Rechte i.S. des § 96 BGB, welche dauerhaft mit dem Grundstück verbunden sind, sodass auch der auf die Ökopunkte entfallende Teil des Kaufpreises in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen ist?
Sind Ökopunkte Rechte i.S. des § 96 BGB, welche dauerhaft mit dem Grundstück verbunden sind, sodass auch der auf die Ökopunkte entfallende Teil des Kaufpreises in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen ist?