Einordnung einer ausländischen Nachlassregelung in das Stichtagsprinzip des § 9 ErbStG - bedingter Erwerb; Zeitpunkt der Steuerentstehung und etwaige Rückwirkung:
Stellt das italienische Rechtsinstitut der Erbschaftsannahme eine aufschiebende Bedingung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG dar, weshalb die Steuer nicht zum Todestag, sondern erst mit der Ausübung dieses Rechts entsteht?