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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündl. Verhandlung: II R 36/23

1. Ist die Änderung eines Vertrags im Hinblick auf die zukünftige automatische Verlängerung eines vereinbarten Erbbaurechts so auszulegen, dass die bindende Zustimmung durch "beredtes Schweigen" erst mit Verstreichen der jeweiligen Widerspruchsfrist als erteilt gilt, sodass die Grunderwerbsteuer gemäß § 14 Nr. 1 GrEStG erst in diesem Zeitpunkt entsteht?
2. Ist die Bemessungsgrundlage abzuzinsen (vgl. hierzu II R 3/22)?

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