Ist auch der Teil der Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, welcher seitens einer Sterbegeldversicherung beglichen wurde, da eine vorherige Abtretung des Bezugsrechts erfolgte?
Ist auch der Teil der Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, welcher seitens einer Sterbegeldversicherung beglichen wurde, da eine vorherige Abtretung des Bezugsrechts erfolgte?