Ausländische Stiftung mit Geschäftsleitung in Deutschland:
Kommt es für die Ersatzerbschaftbesteuerung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auf die Rechtsfähigkeit der Stiftung in Deutschland an?
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Ausländische Stiftung mit Geschäftsleitung in Deutschland:
Kommt es für die Ersatzerbschaftbesteuerung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auf die Rechtsfähigkeit der Stiftung in Deutschland an?