Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG:
Ist § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG einschränkend auszulegen, sodass es sich bei einem Grundstück, auf welchem ein Parkhaus betrieben wird, nicht um Verwaltungsvermögen handelt, da die Grundstücksüberlassung bei einem Parkhausbetrieb den Hauptzweck der unternehmerischen Tätigkeit darstellt?