VERLEGT AUF MITTWOCH, 21. Dezember 2022 um 10:00 UHR
Voraussetzungen für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung bei Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht innerhalb von fünf Jahren nach Wegzug 1. Begegnen die Regelungen der Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu Drittstaaten europarechtlichen Bedenken?
2. Ist das Tatbestandsmerkmal der „vorübergehenden Abwesenheit“ in § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG im Sinne eines bei Wegzug bestehenden Willens des Steuerpflichtigen zur (Wieder-)Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht auszulegen?
3. Ist ein behaupteter Rückkehrwille glaubhaft zu machen und besteht eine gesetzliche Vermutung insoweit auch bei Rückkehr innerhalb von fünf Jahren nicht?