Kann ein Bescheid, der seiner Überschrift und seinem Tenor nach eine Steuerfestsetzung ist, als Haftungsbescheid ausgelegt werden?
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 4 K 712/15
Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.
Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.
Kann ein Bescheid, der seiner Überschrift und seinem Tenor nach eine Steuerfestsetzung ist, als Haftungsbescheid ausgelegt werden?
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 4 K 712/15
Haftung für Kapitalertragsteuer 1. Ist die rückwirkende Änderung von § 27 Abs. 5 KStG durch das SEStEG verfassungsgemäß?
2. Kann für einen Nachforderungsbescheid zur Kapitalertragsteuer die Regelung des § 27 Abs. 5 Satz 4 KStG herangezogen werden?
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 10 K 5250/16
Abzugsfähigkeit von Quellensteuer in Organschaftsfällen Können ausländische Quellensteuern auf nach § 8b KStG steuerfreie Dividenden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Organgesellschaft abgezogen werden?
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 6 K 20/18