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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VI R 2/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2025

EStG § 9 Abs 4 S 3

Liegt bei Leiharbeitnehmern eine dauerhafte Zuordnung gemäß § 9 Abs. 4 Satz 3 Alternative 2 EStG (Zuordnung für die Dauer des Dienstverhältnisses) zu einer ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zum Personaldienstleister (Verleiher) wiederholt vor Ablauf der Befristung bei unverändertem Vertragsinhalt verlängert wird und jeweils eine Verlängerung der befristeten Zuordnung zu demselben Entleiher bei unverändertem Einsatzort erfolgt?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 18.06.2024 (12 K 38/24)

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