AO § 152 ; AO § 5 ; AO § 128 Abs 3
Führt die fehlende Erläuterung der Verspätungszuschlagsfestsetzung im Bescheid im Falle einer Erstattung mangels Bestimmtheit der Verspätungszuschlagsfestsetzung zur Nichtigkeit, da eine fehlende Erläuterung gemäß § 128 Abs. 3 AO aus einer gebundenen Entscheidung keine Ermessensentscheidung machen kann? Spielt es dabei eine Rolle, ob aus dem Bescheid ersichtlich war, ob eine Festsetzung gemäß § 152 Abs. 1 oder nach Abs. 2 AO erfolgt ist? Kann die fehlende Erläuterung, ob eine Ermessensentscheidung vorliegt, heilend nachgeholt werden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger