GewStG § 3 Nr 20e ; SGB 5 § 107 Abs 2
Fallen Leistungen eines diplomierten Sozialarbeiters mit Weiterbildung zum Suchtkrankenhelfer für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder chronischen Suchterkrankung, die er im Rahmen einer Leistungs- und Prüfungsvereinbarung mit einem Sozialhilfeträger abrechnet, unter die Gewerbesteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 20e GewStG?
Ist der Begriff der Rehabilitation nur auf deren medizinische Formen begrenzt und können Rehabilitationen nur von Rehabilitationseinrichtungen i.S. des § 107 Abs. 2 SGB V erbracht werden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung