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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren X R 12/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2024

FGO § 52d ; FGO § 47 Abs 2

Findet die Vorschrift des § 52d FGO auch dann Anwendung, wenn der Steuerberater die Klage gemäß § 47 Abs. 2 FGO beim zuständigen Finanzamt in eigenhändig unterschriebener Papierform eingereicht hat?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 16.04.2024 (13 K 115/23)

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