DBA FRA Art 13 Abs 8 ; DBA FRA Art 14 ; EStG § 22 Nr 1 S 3 ; EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 3
Stellen die Zahlungen aus einer französischen Pensionskasse (Centre de Gestion Retraites), die eine in Deutschland lebende französische Beamtin im Ruhestand bezieht einen Versorgungsbezug oder eine Leibrente dar, mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht entweder nach Art. XVII des Zusatzabkommens vom 31.03.2015 zum DBA Frankreich bei dem Staat, der die Bezüge auszahlt (Kassenstaatsprinzip) oder nach Art. 13 Abs. 8 DBA Frankreich (Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen) im Ansässigkeitsstaat, liegt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger