EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa ; GG Art 3 Abs 1
Liegt eine verfassungswidrige doppelte Besteuerung im Einzelfall vor, wenn der vor 2005 bezahlte Teil der Vorsorgeaufwendungen aus bereits versteuertem Einkommen den danach bezahlten Teil deutlich übersteigt und sich dieses Übergewicht nicht in dem Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 3 EStG widerspiegelt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger