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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren X R 8/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2024

UmwStG 2006 § 20 Abs 2 S 2 ; UmwStG 2006 § 22 Abs 6 ; UmwStG 2006 § 22 Abs 1 S 1

Ist ein Einbringungsgewinn I, der dadurch entsteht, dass eine Stiftung als Erbin des Einbringenden die erhaltenen Anteile innerhalb der Sperrfrist veräußert, der Stiftung in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin des Einbringenden zuzurechnen (Folge: Besteuerung mit dem regulären Einkommensteuertarif) oder --entsprechend dem Wortlaut des § 22 Abs. 6 UmwStG 2006-- unmittelbar der Stiftung (Folge: Anwendung des niedrigeren Körperschaftsteuersatzes)?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 09.02.2024 (8 K 602/23)

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