AO § 32e ; AO § 32i Abs 2 S 2 ; FVG § 21a Abs 1 S 4 ; FVG § 21a Abs 1 S 5 ; InfFrG MV § 1 Abs 2
Zur Frage eines Auskunftsanspruchs im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit der Datenerhebung bei der amtlichen Richtsatzsammlung. Hat die Finanzverwaltung in diesem Zusammenhang einen Anspruch auf Wahrung der Vertraulichkeit?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger