AO § 193 Abs 1 ; BpO § 3 ; BpO § 4
Können bei einer eher mittelgroßen und wirtschaftlich weniger bedeutenden Freiberuflersozietät, die nach der BpO als Großbetrieb eingestuft wird, lückenlose Anschlussprüfungen ohne Angabe von Gründen und ohne jede Beschränkung der Anzahl der Folgeprüfungen angeordnet werden?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger