AO § 233a Abs 8 S 1 ; AO § 225 Abs 1
Wie sind die Tatbestandsmerkmale des § 233a Abs. 8 Satz 1 AO auszulegen und wie ermittelt sich die Höhe des Zinserlasses im Sinne des § 233a Abs. 8 Satz 1 AO, wenn sich der Wille über die Verwendung einer freiwilligen Zahlung im Rahmen einer Selbstanzeige im späteren Verlauf des Verfahrens geändert hat?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung