EStG § 20 Abs 6 S 5 ; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 ; GG Art 3 Abs 1
Ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte in § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBL I 2020, 3096) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, als Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden dürfen und die Verlustverrechnung auf jährlich 20.000 € begrenzt ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger