EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 ; KStG § 8 Abs 3 S 2
Kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Ausreichung eines Darlehens mit unsicherer Rückzahlung erst angenommen werden, wenn der Ausfall der Ansprüche feststeht oder ist bereits bei Ausreichung des Darlehens mit unsicherer Rückzahlung ein Zufluss und damit eine vGA beim Gesellschafter anzunehmen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger