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BFH Anhängiges Verfahren VII R 33/24

Aufnahme in die Datenbank am 17.04.2025

FGO § 52a Abs 3 S 1 Alt 1 ; FGO § 52a Abs 3 S 1 Alt 2 ; FGO § 52a Abs 1

Nichtanerkennung des Präferenznachweises - Festsetzung von Einfuhrabgaben - Klageschrift: elektronische Übermittlung nach § 52a FGO:

Liegt eine wirksame Einreichung elektronischer Dokumente vor, wenn es an der Identität von signierender und übermittelnder Person fehlt?

Ist unter dem Begriff "Signatur" (zwingend) eine elektronische Signatur zu verstehen?

Kann eine fortgeschrittene elektronische Signatur im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 (eIDAS-VO) für Zwecke des § 52a Abs. 3 Satz 1 FGO mit der Signatur bzw. der qualifizierten elektronischen Signatur gleichgesetzt werden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 03.12.2024 (4 K 16/23)

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