AO § 191 Abs 1 ; AnfG § 2 ; AnfG § 3 Abs 1 ; AnfG § 15 Abs 1 ; BGB § 166
Kann das Wissen eines Kontoentleihers um seine eigenen gläubigerbenachteiligenden Absichten entsprechend § 166 Abs. 1 BGB dem Kontoverleiher zugerechnet werden, wenn der Kontoverleiher dem Kontoentleiher eine Kontovollmacht erteilt, dessen Verfügungen über das Konto nicht kontrolliert und die Augen vor einer missbräuchlichen Nutzung des Kontos verschließt?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung