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BFH Anhängiges Verfahren VII R 19/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2025

KN Pos 2309 ; KN Pos 0210 ; KN Pos 0511 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 1 ; UStG Nr 37 Anl 2 ; UStG Nr 2 Anl 2 ; EGV 1125/2006

Lieferung von Tierbestandteilen - Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes:

Führt die Trocknung von Pferde-, Straußenknie-, Hirsch- und Straußensehnen sowie Straußenmägen zu einer Zubereitung und damit zu einer Einreihung in Kapitel 23 KN oder sind Kauartikel für Haustiere in Form getrockneter Pferde-, Straußenknie-, Hirsch- und Straußensehnen sowie Straußenmägen als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse in Position 0210 KN einzuordnen bzw. aufgrund der Nennung von Sehnen unabhängig von ihrer Genießbarkeit stets in Kapitel 5 KN zu erfassen?

Findet die -getrocknete Schweineohren betreffende- Einreihungsverordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21.07.2006 auch für andere, hier streitgegenständliche Waren entsprechend Anwendung?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 09.06.2022 (6 K 1542/20)

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