AO § 191 Abs 5 S 2 ; AO § 169 ; AO § 191 Abs 3 ; AO § 191 Abs 5 S 1 Nr 2 ; AO § 71
Ergehen von Haftungsbescheiden - Steuerhinterziehung im Sinne des § 191 Abs. 5 Satz 2 AO - Täterschaft und Teilnahme:
Wird die Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung als Teilnahme an einer solchen Tat von § 191 Abs. 5 Satz 2 AO erfasst oder ist eine begangene Steuerhinterziehung im Sinne des § 191 Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Wortlaut der Vorschrift auf eine täterschaftliche Begehungsform beschränkt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger