EUV 952/2013 ; EUV 952/2013 Art 124 Abs 1 Buchst k ; EUV 952/2013 Art 79 Abs 1 Buchst a ; EUV 952/2013 Art 79 Abs 3 Buchst a
Erlöschen der Zollschuld - Begriff der "Verwendung" im Sinne von Art. 124 Abs. 1 Buchst. k des Zollkodex der Union:
1. Stellt eine über eine 'übliche Behandlung' im Sinne von Anhang 71-03 zur Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 hinausgehende, im Zolllagerverfahren unzulässige Behandlung einer Ware eine schädliche Verwendung dar?
2. Ist eine Ware nur dann 'verwendet', wenn sie in wirtschaftlich relevanter Weise genutzt wird?
3. Schließt eine bloße Verwendungsabsicht das Erlöschen der Zollschuld aus?
--Zulassung durch FG--
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