EStG § 8 Abs 2 S 11 ; EStG § 8 Abs 4 S 1 Nr 2
Genügt die Gehaltsumwandlung nach dem so genannten Geldkartenmodell zu einem gewährten Sachbezug (im Streitjahr monatlich 44 Euro) nicht dem Zusätzlichkeitserfordernis im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 11 i.V.m. § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), da es an einem "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" mangelt?
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des mit dem Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 (BGBl. 2023 I Nr. 65) neu eingeführten § 8 Abs. 4 EStG rückwirkend für den Lohnsteuerabzug ab Beginn des Jahres 2020.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger