FGO § 52a ; FGO § 52d S 2
Zur Frage der Unzulässigkeit der Klage, wenn ein Steuerberater im September 2023 eine Klage per Fax und Papierform beim Finanzgericht einreichte.
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Aufnahme in die Datenbank am 21.10.2024
FGO § 52a ; FGO § 52d S 2
Zur Frage der Unzulässigkeit der Klage, wenn ein Steuerberater im September 2023 eine Klage per Fax und Papierform beim Finanzgericht einreichte.
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger