EStG § 19 Abs 2 S 3 ; VersAusglG § 51 Abs 1
Zur Frage des Versorgungsbeginns für die Ermittlung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag bei Bezug von Versorgungsbezügen vom Dienstherrn des früheren Ehegatten aufgrund einer nachträglich erwirkten gerichtlichen Abänderung des Versorgungsausgleichs nach § 51 Abs. 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung