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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VI R 17/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2024

FGO § 52d S 2

War ein Steuerberater im Juni beziehungsweise Juli 2023 zur elektronischen Einreichung einer Klage nach § 52d der Finanzgerichtsordnung verpflichtet, wenn ihm die betreffende Einspruchsentscheidung im Juni 2023 vom Finanzamt zugestellt wurde?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 20.03.2024 (9 K 9108/23)

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