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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren IV R 12/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2024

FGO § 65 Abs 1 ; FGO § 65 Abs 2 S 2

Wird der Gegenstand des Klagebegehrens allein durch die Benennung der angefochtenen Bescheide sowie der Einspruchsentscheidung hinreichend bezeichnet, selbst wenn diese weder der Klageschrift beigefügt waren noch innerhalb der vom Gericht zur Bezeichnung des Klagebegehrens gesetzten Ausschlussfrist nachgereicht wurden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 11.06.2024 (8 K 8134/23)

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