AO § 233a Abs 2a ; AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 ; AOEG Art 97 § 9 Abs 5
Beginn des Zinslaufs für Erstattungszinsen bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und anschließender Zusammenveranlagung:
Stellt die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft den maßgeblichen Zeitpunkt und damit das rückwirkende Ereignis dar, nach dem sich der Beginn des Zinslaufs für Erstattungszinsen nach § 233a Abs. 2a AO i.V.m. Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO bemisst?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde