EStG § 32 Abs 4 S 2 ; EStG § 9 Abs 6 S 2
Kann eine wenige Wochen bis Monate dauernde Ausbildung bzw. Qualifikation (hier: zur Rettungssanitäterin) zum "Verbrauch" der Erstausbildung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG führen und stellt § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG eine - auch für das Kindergeldrecht geltende - Mindestdauer als Voraussetzung für die Erstausbildung auf?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung