EStG § 32 Abs 4 S 2 ; EStG § 9 Abs 6 S 2
Kann eine wenige Monate dauernde Ausbildung bzw. Qualifikation zum "Verbrauch" der Erstausbildung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG führen?
Stellt § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG hierfür eine --auch für das Kindergeldrecht geltende-- Mindestdauer als Voraussetzung für die Erstausbildung auf?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung