EStG § 74 Abs 1
Abzweigung bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes:
Ist § 74 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG auf den Fall analog anwendbar, in dem zwar keine Unterhaltsleistungen der Eltern an das Kind vorliegen, aber gleichzeitig auch keine Unterhaltspflicht der Eltern besteht, weil das Kind nicht bedürftig ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger