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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren II R 22/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2024

ErbStG § 13a Abs 1 S 2

Sind bei der Prüfung der Großerwerbsschwelle nach § 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 ErbStG auch Erwerbe, für die die Steuer in dem Zehnjahreszeitraum vor dem 01.07.2016 entstanden ist, dem Grunde nach einzubeziehen?

Ist dabei das begünstigte Vermögen um den Wert etwaiger Nießbrauchsbelastungen zu kürzen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 17.07.2024 (4 K 1675/23 Erb)

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